Informationen zu ärztlichen Verordnungen
 
Gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei jeder Verordnung eines Heilmittels einen Eigenanteil leisten, außer sie erhalten von ihrer Krankenkasse eine Befreiung. Die Krankenkasse übernimmt 90% der Kosten, die restlichen 10% plus 10,00 € pro Verordnung übernimmt der Patient. Dieser Eigenanteil wird in der physiotherapeutischen Praxis beglichen.
 
Privat versicherte Patienten erhalten die Kosteninformationen gerne persönlich. Der Patient begleicht am Ende der Behandlungen die Kosten zu denen er eine Rechnung erhält und kann diese Rechnung mit seiner Krankenkasse abrechnen. Ich weise darauf hin, dass die privaten Krankenkassen eventuell die Kosten nicht in voller Höhe zurückerstatten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.
 
Die Preise für Selbstzahler finden Sie jeweils bei den Erklärungen zu den einzelnen Behandlungen sowie in der Preisliste für Selbstzahler.